Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SamBau GmbH · Stand: 05/2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Lippstädter Straße 35
33659 Bielefeld
vertreten durch die Geschäftsführer Oleksandr Kachanenko & Evgheni Gladenco
(nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, die Planung, Beratung, Pflege und Wartung von Photovoltaikanlagen sowie die Erbringung von Bauhilfstätigkeiten.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(2) Der Umfang der Leistungen (z. B. PV-Montage, Wartung oder Bauhilfstätigkeiten) wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.
(3) Bauhilfstätigkeiten umfassen einfache Zuarbeiten. Leistungen, die dem Meisterzwang unterliegen, werden – sofern nicht selbst im Betrieb vorhanden – durch qualifizierte Partnerunternehmen oder Subunternehmer ausgeführt.
§ 3 Besondere Bedingungen für Photovoltaikanlagen
(1) Planungen und Ertragsprognosen basieren auf Standardwerten und stellen keine garantierte Eigenschaft dar. Der tatsächliche Ertrag hängt von äußeren Einflüssen (Wetter, Verschattung) ab.
(2) Die Prüfung der statischen Eignung des Gebäudes obliegt dem Auftraggeber, sofern dies nicht ausdrücklich als kostenpflichtige Zusatzleistung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Objekt (Dach, Stromanschluss etc.) zum vereinbarten Termin gefahrlos möglich ist. Er stellt notwendige Medien (Wasser/Baustrom) in erforderlichem Umfang kostenfrei zur Verfügung.
§ 5 Vergütung, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Bau- oder Lieferfortschritt zu verlangen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungsverzug und Forderungsmanagement: Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Forderungsmanagement (Mahnwesen und Inkasso) an einen externen Dienstleister zu übergeben. Der Auftraggeber wird hiermit informiert, dass in diesem Fall die erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Forderungshöhe) an die paywise GmbH, Bahnhofstr. 95, 82166 Gräfelfing weitergegeben werden.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Bei technischen Komponenten (Module/Wechselrichter) gelten die jeweiligen Herstellergarantien.
(2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und verbauten Komponenten (insbesondere PV-Module und Wechselrichter) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung Eigentum der SamBau GmbH.
§ 8 Wartungsverträge
Sofern ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Bielefeld.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
SamBau GmbH · Lippstädter Straße 35 · 33659 Bielefeld · Stand: 05/2026